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AGB AIDA Deutschland e.V.

Hier findest du die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) von Wettkämpfen / Veranstaltungen von AIDA Deutschland e.V.

AGB Pool

Die AGB Pool gelten für alle Wettkämpfe, die AIDA Deutschland e.V. im Streckentauchen (DYN, DYNB, DNF) sowie Statik (STA) veranstaltet.

1. Für die Veranstaltung gelten die Wettkampfregeln von AIDA (abrufbar bei AIDA International unter AIDA Competition -> Documents for Athletes and Judges -> Rules and Regulations) und die Wettkampfordnung von AIDA Deutschland (abrufbar im Downloadbereich von AIDA Deutschland).
Teilnehmer erklären sich mit diesen einverstanden. 

1.1    Die von AIDA Deutschland e.V. durchgeführten Pool Wettkämpfe sind Veranstaltungen für Mitglieder von AIDA Deutschland e.V. und Mitglieder anderer AIDA-Nationals. Nicht-Mitglieder können teilnehmen, sofern die Anzahl der Startplätze es zulässt. Überschreitet die Anzahl der Anmeldungen die Anzahl der Startplätze, werden zugunsten von Anmeldungen von Mitgliedern von AIDA Deutschland e.V. zunächst die Anmeldungen der Nicht-Mitglieder gestrichen (späteste Anmeldung zuerst) und anschließend die Anmeldungen anderer AIDA-Nationals.

1.2.   Die Teilnahme an den Wettkämpfen erfordert die ordnungsgemäße Anmeldung, die Anerkennung dieser AGB. Bewerber haben die Wettkampfregeln von AIDA und die Teilnahmebedingungen gelesen, verstanden und durch ihre Anmeldung anerkannt. 

1.3.   Die Kommunikation und Versand von Unterlagen erfolgen ausnahmslos per E-Mail.

1.4.   Für die Listung im AIDA International Ranking ist eine Mitgliedschaft bei einem National erforderlich.

1.5.   Jeder Teilnehmer muss an der verpflichtenden Wettkampfbesprechung (Briefing) teilnehmen. Es sind darüber hinaus die Hinweise in den Wettkampf/Startinformationen sowie auf der Homepage, die auch u.a. auf Gefahrenstellen hinweisen, durchzulesen. Die Aufzählung der dort aufgezeigten Gefahrenstellen ist jedoch nicht abschließend.

1.6.   Teilnehmen darf nur derjenige, der sich in einem gesunden Zustand befindet, der eine Tauchtauglichkeit nicht ausschließt. Die grundsätzliche Teilnahmefähigkeit wird durch die Tauchtauglichkeitsbestätigung nachgewiesen und die aktuelle Tauchtauglichkeit durch die Bestätigung auf der medizinischen Selbsterklärung (MSE). Die Tauchtauglichkeitsbestätigung muss durch einen Arzt erstellt werden und darf zum Zeitpunkt des letzten Wettkampftages nicht älter als ein Jahr sein.

1.7.   Eine Medikation, die mit der Tauchtauglichkeit nicht vereinbar ist, führt zum Erlöschen des Startrechtes. 

1.8.   Die körperliche Eignung der minderjährigen Teilnehmer und das Einverständnis der Erziehungsberechtigten sind durch deren eigenhändige Unterschrift bei der Anmeldung den Startunterlagen beizufügen. Die Einverständniserklärung findet sich im Downloadbereich der Website von AIDA Deutschland

2.     Teilnehmerpflichten

2.1.   Jeder Teilnehmer ist eigenverantwortlich für das pünktliche Erscheinen zu den angegebenen Meldezeiten. Hierzu wird vor dem Wettkampf eine entsprechende Liste mit den Zeiten per PDF 2 Tage vor dem Wettkampf an die Teilnehmer verschickt. Danach sind Änderungen der AP nicht mehr möglich.

2.2.   Den Hinweisen und Vorgaben des Veranstalters und den Anweisungen der Hilfskräfte ist unbedingt Folge zu leisten. Bei Zuwiderhandlungen, die den ordnungsgemäßen Ablauf der Veranstaltung stören oder die Sicherheit der Teilnehmer gefährden können, ist der Veranstalter berechtigt, den jederzeitigen Ausschluss des betreffenden Teilnehmers vorzunehmen.

2.3.   Der Wettkampf findet in einer Schwimmhalle statt und deren Hausordnung ist zu beachten. Das Betreten mit Straßenschuhen ist nicht gewünscht.

2.4.   Der Teilnehmer erwirbt erst nach Überweisung der Teilnahmegebühr und Einreichung der vollständigen Unterlagen wie TTU, Zustimmung der Erziehungsberechtigten bei Minderjährigen und Medizinische Selbsterklärung (MSE) einen Anspruch auf Teilnahme. Die MSE wird erst am Wettkampftag eingefordert, jedoch vorher zugeschickt.

2.5.   AIDA Deutschland behält sich bei Nichtbezahlung bis Veranstaltungstag vor, die angemeldete Person von der Startliste zu streichen. AIDA Deutschland behält jedoch den vollen Anspruch auf die Teilnahmegebühr, wenn Teilnehmer nicht zum Wettkampf antreten.

2.6.   Bei Absagen bis 2 Wochen vor dem Wettkampftermin durch den Teilnehmer, kann die Wettkampfgebühr erstattet werden. 

2.7.   Bei einer Absage 2 Wochen vor Wettkampfbeginn erfolgt keine Erstattung der Startgebühren. Dem Teilnehmer steht es jedoch frei seinen Startplatz an eine andere Person zu übertragen, sofern diese die erforderlichen Unterlagen zur Teilnahme einreicht und die Bedingungen zur Teilnahme erfüllt. Siehe auch 2.1.
Ein finanzieller Ausgleich ist dann unter Verantwortung dieser Personen, absagender Teilnehmer und übernehmender Teilnehmer vorzunehmen.

2.8.   Bei Nichtteilnahme auch bei Auslassung von einzelnen Disziplinen erfolgt keine anteilige Rückerstattung der Startgebühr. Eine Übertragung des Startrechtes für das folgende Jahr ist nicht möglich.

3.     Bei Ausfall oder Änderung der Veranstaltung aufgrund höherer Gewalt, behördlicher Anordnung oder aus Sicherheitsgründen hat der Teilnehmer keinen Anspruch auf Ersatz sonstiger Schäden, wie An-­ und Abreisekosten oder Hotelkosten.

3.1.   Bei Ausfall oder Änderung der Veranstaltung aufgrund höherer Gewalt, behördlicher Anordnung oder aus Sicherheitsgründen erhalten die Teilnehmer ihr Startgeld erstattet.

3.2.   Kostenpflichtige Zusatzleistungen (z.B. T-Shirts, Rucksäcke etc.), die zum Zeitpunkt der Absage bereits Kosten beim Veranstalter verursacht haben, werden nicht erstattet, sondern an den Teilnehmer ausgegeben. Es erfolgt dann eine anteilige Erstattung der Startgebühr.

3.3.   Bei Nichtantritt verfällt jeglicher Anspruch.

4.     Die Haftung des Veranstalters, der Ausrichter und der Helfer ist auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Der Ausschluss bezieht sich jedoch nicht auf die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung des Ausrichters oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Ausrichters beruhen. Der Ausschluss der Haftung bezieht sich auch nicht auf sonstige Schäden, die auf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Ausrichters oder auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Ausrichters beruhen.

4.1.   Der Veranstalter haftet nicht für Ausrüstungsgegenstände, die in der Wechselzone abhandenkommen oder für andere abhanden gekommenen Gegenstände der Teilnehmer.

4.2.   Dem Teilnehmer, bzw. den Erziehungsberechtigten, ist bekannt, dass die Teilnahme am Apnoetauchsport Gefahren in sich birgt und ein Risiko von Unfällen nicht vollständig ausgeschlossen werden kann.

4.3.   Die Aufsichtspflicht bei minderjährigen Teilnehmern geht nach dem Absolvieren einer Disziplin oder Ausscheidens aus dem Wettkampf wieder auf den Erziehungsberechtigten oder die bevollmächtigte Begleitperson über.

5.     Datenerhebung und Datenverwertung

6.     Teilnehmer, die Erziehungsberechtigten/die bevollmächtigte Begleitperson erklären sich damit einverstanden, dass die in der Anmeldung genannten Daten erfasst und weitergegeben sowie im Zusammenhang mit auf der Veranstaltung gemachten Fotos, Filmaufnahmen und Interviews ohne Vergütungsanspruch veröffentlich und vom Veranstalter genutzt werden dürfen.

6.1.   Im Einzelnen kommen die Bestimmungen der Datenschutzerklärung (zu finden auf der Website von AIDA Deutschland) von AIDA Deutschland zur Anwendung.

7.     Es gilt ausschließlich deutsches Recht. 

AGB Tiefenwettkampf

Die AGB Depth gelten für alle Wettkämpfe, die AIDA Deutschland e.V. im Tieftauchen (FIM, CWT, CWTB, CNF) veranstaltet.

1. Wettkampfzulassung und -regeln

1.1. Wettkampfregeln

Für die Veranstaltung gelten die Wettkampfregeln von AIDA (abrufbar bei AIDA International unter AIDA Competition -> Documents for Athletes and Judges -> Rules and Regulations) und die Wettkampfordnung von AIDA Deutschland (abrufbar im Downloadbereich von AIDA Deutschland).
Teilnehmer erklären sich mit diesen einverstanden. 

1.2. Wettkampfberechtigung

Die von AIDA Deutschland e.V. durchgeführten  Tieftauch-Wettkämpfe sind Veranstaltungen für Mitglieder von AIDA Deutschland e.V. und Mitglieder anderer AIDA-Nationals. In Ausnahmefällen, über die der Vorstand und der Veranstalter entscheiden, können auch Nicht-Mitglieder außerhalb der Wertung daran teilnehmen.

1.3. Wettkampfanmeldung

Die Teilnahme an den Wettkämpfen erfordert die ordnungsgemäße Anmeldung, die auf der Website von AIDA Deutschland bekannt gegeben wird, sowie die Anerkennung dieser AGB. Bewerber haben die Wettkampfregeln von AIDA und die Teilnahmebedingungen gelesen, verstanden und durch ihre Anmeldung anerkannt. 

1.4. Dokumente und erfolgreiche Anmeldung

Der Teilnehmer erwirbt erst nach Überweisung der Teilnahmegebühr und Einreichung der vollständigen Unterlagen wie TTU, Zustimmung der Erziehungsberechtigten bei Minderjährigen und Medizinische Selbsterklärung (MSE) einen Anspruch auf Teilnahme. Die MSE wird erst am Wettkampftag eingefordert, jedoch vorher zugeschickt.

1.5. Kommunikationsmittel

Die Kommunikation und Versand von Unterlagen erfolgen ausnahmslos über die Website von AIDA International und per E-Mail.

1.6.   Wettkampf-Briefing

Jeder Teilnehmer muss an der verpflichtenden Wettkampfbesprechung (Briefing) teilnehmen. Es sind darüber hinaus die Hinweise in den Wettkampf/Startinformationen sowie auf der Homepage, die auch u.a. auf Gefahrenstellen hinweisen, durchzulesen. Die Aufzählung der dort aufgezeigten Gefahrenstellen ist jedoch nicht abschließend.

1.7. Gesundheitlicher Zustand von Athleten und Athletinnen

Teilnehmen darf nur derjenige, der sich in einem gesunden Zustand befindet, der eine Tauchtauglichkeit nicht ausschließt. Die grundsätzliche Teilnahmefähigkeit wird durch die Tauchtauglichkeitsbestätigung nachgewiesen. Diese muss durch einen Arzt erstellt werden und darf zum Zeitpunkt des letzten Wettkampftages nicht älter als ein Jahr sein.

Die aktuelle Tauchtauglichkeit wird durch die von AIDA Deutschland bereitgestellte medizinische Selbsterklärung (MSE) von Athletinnen und Athleten bestätigt.

1.8. Medikation und Doping

Eine Medikation, die mit der Tauchtauglichkeit nicht vereinbar ist, führt zum Erlöschen des Startrechtes. Gleiches gilt für Substanzen/Methoden, welche auf der WADA Prohibited List aufgeführt werden. AIDA Deutschland e.V. akzeptiert auf seinen Wettkämpfen keine medizinische Ausnahmegenehmigung (TUE = „Therapeutic Use Exemption“).

1.9.   Körperliche Eignung Minderjähriger

Die körperliche Eignung der minderjährigen Teilnehmer und das Einverständnis der Erziehungsberechtigten sind durch deren eigenhändige Unterschrift bei der Anmeldung den Startunterlagen beizufügen. Die Einverständniserklärung findet sich im Downloadbereich der Website von AIDA Deutschland.

2. Teilnehmerpflichten

2.1. Registrierung  und Announcements

Jeder Teilnehmer ist eigenverantwortlich für das pünktliche Erscheinen zu den angegebenen Meldezeiten. Hierzu wird vor dem Wettkampf eine entsprechende Startliste spätestens ein Tag vor dem Wettkampf an die Teilnehmer verschickt. Danach sind Änderungen der AP nicht mehr möglich.

2.2.   Rechte des Veranstalters

Den Hinweisen und Vorgaben des Veranstalters und den Anweisungen der Hilfskräfte ist unbedingt Folge zu leisten. Bei Zuwiderhandlungen, die den ordnungsgemäßen Ablauf der Veranstaltung stören oder die Sicherheit der Teilnehmer gefährden können, ist der Veranstalter berechtigt, den jederzeitigen Ausschluss des betreffenden Teilnehmers vorzunehmen.

2.3. Hausrecht Veranstaltungsort   

Die Hausordnung des Betreibers des Veranstaltungsorts ist zu befolgen.

3. Absagen durch Veranstalter und Teilnehmer

3.1. Absage bei ausstehender Zahlung

AIDA Deutschland behält sich bei Nichtbezahlung bis Veranstaltungstag vor, die angemeldete Person von der Startliste zu streichen.

3.2. Nichtantritt von Teilnehmern

Bei Nichtantritt verfällt jeglicher Anspruch. AIDA Deutschland behält den vollen Anspruch auf die Teilnahmegebühr, wenn Teilnehmer nicht zum Wettkampf antreten, ohne sich fristgemäß abgemeldet zu haben.

Bei Nichtteilnahme auch bei Auslassung von einzelnen Disziplinen erfolgt keine anteilige Rückerstattung der Startgebühr. Eine Übertragung des Startrechtes für das folgende Jahr ist nicht möglich.

3.3. Absagen und Übertragung des Startrechts

Bei Absagen bis 2 Wochen vor dem Wettkampftermin durch den Teilnehmer, kann die Wettkampfgebühr erstattet werden. 

Bei einer Absage weniger als 2 Wochen vor Wettkampfbeginn erfolgt keine Erstattung der Startgebühren. Dem Teilnehmer steht es jedoch frei, seinen Startplatz an eine andere Person zu übertragen, sofern diese die erforderlichen Unterlagen zur Teilnahme einreicht und die Bedingungen zur Teilnahme (u. A. AIDA National Mitgliedschaft) erfüllt. 

3.5. Rückerstattung bei Ausfall der Veranstaltung

Bei Ausfall oder Änderung der Veranstaltung aufgrund höherer Gewalt, behördlicher Anordnung oder aus Sicherheitsgründen erhalten die Teilnehmer ihr Startgeld erstattet.

Kostenpflichtige Zusatzleistungen (z.B. T-Shirts, Rucksäcke etc.), die zum Zeitpunkt der Absage bereits Kosten beim Veranstalter verursacht haben, werden nicht erstattet, sondern an den Teilnehmer ausgegeben. Es erfolgt dann eine anteilige Erstattung der Startgebühr.

3.6. Erstattung sonstiger Schäden

Bei Ausfall oder Änderung der Veranstaltung aufgrund höherer Gewalt, behördlicher Anordnung oder aus Sicherheitsgründen hat der Teilnehmer keinen Anspruch auf Ersatz sonstiger Schäden, wie An-­ und Abreisekosten oder Hotelkosten.

4. Haftung

4.1. Gefahren im Apnoetauchsport

Dem Teilnehmer, bzw. den Erziehungsberechtigten, ist bekannt, dass die Teilnahme am Apnoetauchsport Gefahren in sich birgt und ein Risiko von Unfällen nicht vollständig ausgeschlossen werden kann.

4.2. Haftung des Veranstalters

Die Haftung des Veranstalters, der Ausrichter und der Helfer ist auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Der Ausschluss bezieht sich jedoch nicht auf die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung des Ausrichters oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Ausrichters beruhen. Der Ausschluss der Haftung bezieht sich auch nicht auf sonstige Schäden, die auf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Ausrichters oder auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Ausrichters beruhen.

4.3. Haftung für Privatgegenstände

Der Veranstalter haftet nicht für Ausrüstungsgegenstände, die in der Wechselzone abhandenkommen oder für andere abhanden gekommenen Gegenstände der Teilnehmer.

4.4. Aufsichtspflicht für minderjährige Teilnehmer

Die Aufsichtspflicht bei minderjährigen Teilnehmern geht nach dem Absolvieren einer Disziplin oder Ausscheidens aus dem Wettkampf wieder auf den Erziehungsberechtigten oder die bevollmächtigte Begleitperson über.

5. Datenerhebung und Datenverwertung

Teilnehmer, bzw. die Erziehungsberechtigten/die bevollmächtigte Begleitperson erklären sich damit einverstanden, dass die in der Anmeldung genannten Daten erfasst und weitergegeben sowie im Zusammenhang mit auf der Veranstaltung gemachten Fotos, Filmaufnahmen und Interviews ohne Vergütungsanspruch veröffentlich und vom Veranstalter genutzt werden dürfen.

Im Einzelnen kommen die Bestimmungen der Datenschutzerklärung (zu finden auf der Website von AIDA Deutschland) von AIDA Deutschland zur Anwendung.

6. Rechtsgrundlage

Es gilt ausschließlich deutsches Recht.